Freitag, 14. August 2020

115) Sonderbare Fälle
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Sonderbare Fälle

Die meisten von uns haben schon wenigstens einmal eine Wohnung gemietet und dabei die Erfahrung gemacht, dass der abgeschlossene Mietvertrag nicht wörtlich genommen werden kann oder überhaupt nicht eingehalten wird. Dort ist zum Beispiel die Kaution nicht aufgeführt, die der Vermieter am Ende einfach in die Tasche steckt. Oder es ist etwas aufgeführt, was eigentlich nicht da ist, vom Abstellraum, über Trockenräume für die Wäsche, bis zur Mülltonne und Parkplatz. Auch wenn alles gezeigt wurde, informieren einen später die Nachbarn, dass sich vieles ganz anders verhält.
Eines Morgens bringt man den Müll hinunter und wird dabei von einem energischen Hausgenossen darauf aufmerksam gemacht: „Du hast keine Mülltonne!“ Hier stehst du, mit einem Sack stinkender Eierschalen oder Pampers in der Hand und musst ihn wieder in die Wohnung zurücktragen. Du packst ihn dann in einen undurchsichtigen Sack, spazierst auf dem Weg zur Arbeit durch den Park und steckst ihn in eine öffentliche Mülltonne. Vom Arbeitsplatz rufst du den Vermieter an, der natürlich alles leugnet. Am Abend nach der Arbeit begibst du dich zur Müllabfuhr, schließt, natürlich auf deinen eigenen Namen, einen Vertrag ab und mit einer zusätzlichen Gebühr wird die Mülltonne auch noch vor deiner Wohnung abgestellt.
Wie könnte man nun diesen kleinen, aber störenden Betrag wieder zurückbekommen? Einer deiner Bekannten ist Rechtsanwalt und neben einem Bier in einer Kneipe erzählst du ihm die ganze Sache, wobei du hinzufügst: „Ich hatte daran gedacht, dem Vermieter jeden Monat eine Kopie der Überweisung zukommen zu lassen und die Summe von der Miete abzuziehen.“ Mit dem Gefühl erfüllt gerecht zu handelt, lächelst du und denkst bei dir, dass man dich nicht so leicht übers Ohr hauen kann.
Wie ein Besserwisser verzieht der Bekannte skeptisch den Mund, er hatte schon lange darauf gewartet, eine Probe seiner Kunst zum Besten zu geben: „Dazu hast du kein Recht! Du darfst diese Summe nicht von der Miete abziehen. Du kannst die Überweisungen sammeln und wenn sie fünfhundert Euro erreicht haben, gehst du zum Gericht, um Anzeige zu erstatten. Das Gericht beschäftigt sich nämlich mit geringeren Beträgen nicht.“ Kurz rechnest du: fünfhundert geteilt durch sechs ergibt dreiundachtzig Komma sechs Monate, rund sieben Jahre. „Nach fünf Jahren verjährt die Schuld.“ – fügt der juristische Ratgeber hinzu. Natürlich bemerkt er die Enttäuschung in deinem Gesicht. „Eine Handlung darf den rechtlichen Gang der Dinge nicht beeinträchtigen.“ Einen Moment lang findest du keine Worte, weil es dem wohlklingenden Spruch, der dir in der Schule immer wieder eingetrichtert wurde: „Der Staat bist du!“ widerspricht. Es gibt anscheinend einen gewaltigen Unterschied oder gar Widerspruch zwischen „rechtlich“ und „gerecht“. Dir bleiben zwei Möglichkeiten: Ausziehen, oder das nächste Mal niemandem trauen! Auch dem Staat traue nicht, weil er nur deine Steuern will!

Er hatte sie nach drei Jahren Bekanntschaft geheiratet, weil er davon überzeugt war, dass sie die Richtige sei. Zur ganzen Wahrheit gehörte aber auch, dass er sie ein paar Mal in anderer Gesellschaft gesehen hatte, sie wusste nicht, dass er dort war, und sie hatte sich ganz anders benommen. Sie war einfach, wie die meisten Leute, ein Chamäleon. Es ist möglich, dass die Gesellschaft sonst nicht funktionieren würde. Ihre Familie war eigentlich ganz normal. Man akzeptierte ihn. Hatte man ihn gemocht? Eine schwere Frage, aber schließlich hatte er ja nicht mit ihren Verwandten zusammenleben wollen. Natürlich war er selbst kein Engel, hatte Fehler, doch hätte sie auch einen anderen wählen können. Oder hatte hier der Grundsatz gegolten, wo es kein Pferd gibt, muss man sich mit einem Esel aushelfen?
Nach drei Jahren hatten sie geheiratet, dann kamen, wie geplant zwei Kinder, und noch ein Jahr später begannen die Probleme. Wer hier genau der Schuldige war, ist schwierig zu ermitteln. Aber was daraufhin kam, überstieg alle seine Erwartungen. Sobald er ausgezogen war, machte es ihm seine Ehefrau unmöglich, die Kinder zu sehen. Er wollte sie damit erpressen, dass er kein Kindergeld bezahlt, wenn er die Kinder nicht sehen kann. Sein Anwalt riet ihm davon ab, weil er Gefahr laufe, ins Gefängnis zu gehen und beim Scheidungsverfahren dann ganz sicher alle Möglichkeiten verliere, ein Besucherrecht zu erhalten. Also zahlte er.
In Anwesenheit der Anwälte beider Parteien einigte man sich darauf, ein Jahr mit der Verhandlung zu warten und nur ein Gesuch auf Trennung einzureichen, weil dies billiger sei und auch nicht sehr viel länger dauere. Das Erziehungsrecht bleibe natürlich bei der Mutter. Aber warum eigentlich „natürlich“? Das Gesetz gehe im Allgemeinen in die Richtung und die offiziellen Statistiken zeigen, dass fünfundachtzig Prozent der Urteilssprüche die Frau bevorzugen. Sind die Familienrichter fast alle Frauen und deshalb voreingenommen? Er machte sich darüber Gedanken, weil seine Frau auch diese Abmachung einfach nicht einhielt und ihn die Kinder weiterhin nicht sehen ließ. Sehen die Richterinnen das nicht? Aber die Gründe liegen anderswo. Wir leben leider noch immer in einer Macho-Gesellschaft, wobei ein Mann für die gleiche Arbeit mehr als eine Frau verdient. Unglücklicherweise helfen dabei auch Gesetze, die Frauen eigentlich schützen sollten, wie zum Beispiel der Mutterschaftsurlaub, usw. Diese Maßnahmen erhöhen natürlich die Kosten der Arbeitgeber. Es ist nicht genug, acht Stunden im Büro zu verbringen, wenn man Karriere machen und gut verdienen will. Für eine Frau mit Kindern ist das nicht möglich.
Wenn also das Gericht einem Mann die Kinder zugesteht, muss er mit seinem aufsteigenden Berufsleben aufhören. Die Frau, die mit der Geburt der Kinder fast alle Möglichkeiten auf Karriere verspielt hat, wird nie genug verdienen, um die beim Mann lebenden Kinder ausreichend zu unterstützen. Hier müsste der Staat finanzielle Beihilfe leisten und das versucht er natürlich, zu vermeiden.
Nach eineinhalb Jahren wurde dann endlich die Scheidung ausgesprochen und er hatte seine Kinder schon achtzehn Monate nicht mehr gesehen. Er brachte dies bei der Verhandlung zu Wort und bekam das Besucherrecht. Seine Exfrau wurde angewiesen, diese Vereinbarungen einzuhalten, was sie natürlich versprach, aber später wieder nicht einhielt. Sein Anwalt erklärte ihm, dass er auch weiterhin kein Recht habe, das Kindergeld zurückzuhalten, die einzige Möglichkeit sei, beim Kindergericht Klage einzureichen.
Drei Monate vergingen bis zur ersten Verhandlung. Seine Exfrau erschien nicht, deshalb wurde ein zweiter Termin ausgeschrieben. Auch dann glänzte sie nur durch Abwesenheit. Zum dritten Termin, nach insgesamt neun Monaten enthielt ihre Vorladung die Aussicht auf eine Geldstrafe. Die Höhe der Summe belief sich auf den monatlichen Kinderunterhalt, den er zahlte, wurde aber natürlich nicht ihm als Geschädigten zugesprochen, sondern floss in die Staatskasse. Bei dieser Verhandlung wurde seine Exfrau wiederholt aufgerufen, den Vater seine Kinder sehen zu lassen. Auch weiterhin kam sie dieser Verpflichtung nicht nach. Er hatte seine Kinder schon einundzwanzig Monate nicht besuchen können, aber den Geldbeutel des Anwalts gefüllt. Nebenbei war dieser nur dann bereit gewesen, ihn zu vertreten, wenn er bar und ohne Rechnung bezahlt wurde, weil die Frau als für schuldig Befundene zwar verpflichtet war, aber nicht fähig gewesen wäre, die Verhandlungs- und Anwaltskosten zu tragen.
Der Vater wollte nicht aufgeben und ging in die nächste Runde. Wiederum wurde Klage eingereicht. Bis zur ersten Verhandlung vergingen drei Monate, wobei er seine Kinder schon seit zwei Jahren nicht gesehen hatte. Er wusste nicht, ob sie sich überhaupt noch an ihn erinnern würden. Manchmal ging er auf den Spielplatz in der Nähe, seine Exfrau machte dann immer ein großes Theater, nahm die Kinder auf die Arme, die natürlich das Gefühl hatten, dass es hier eine Stress-Situation gab und anfingen, zu weinen. Es war ihm nicht bekannt, was sie den Nachbarn erzählt hatte, aber die sahen ihn mit zornigen Blicken an, sobald sie ihn erblickten.
Zweite Verhandlung ohne sie. Dritte Verhandlung – Aussicht auf Geldstrafe, deshalb erschien sie. Seiner Klage wurde stattgegeben, das bedeutete „das Recht, die Kinder zu sehen“. Er fragte den Anwalt, wie er diesem Recht Gültigkeit verschaffen könnte. „Mit der Polizei“ – lautete die kurze Antwort. Als er nach mehreren Versuchen wirklich mit der Polizei erschien, war die Überraschung groß, die anwesende Schwiegermutter beschimpfte ihn. Die ganze Szene dauerte zehn Minuten, weil er einsehen musste, dass das besonders für die Kinder eine Qual war. Die Polizisten hatten verunsichert zugesehen. Einer erzählte ihm, er habe so einem Schauspiel schon ein paar Mal beigewohnt, sei selbst in der gleichen Situation und wisse – „Du hast keine Chance!“
Tagelang fühlte er sich miserable, wusste, dass er eigentlich verloren hatte. Immer wieder las er die Urteile des Gerichts. „Im Interesse des Kindes“ – hieß es da.
Wie sollte die Geschichte enden? 1) Er zahlte zwanzig Jahre lang, sah seine Kinder nie wieder, weil sie ihn auch nicht besuchten. Man hatte ihnen eingetrichtert, dass ihr Vater sich nicht für sie interessiere. 1a) Jahre später lernte er eine andere Frau kennen, aber da er finanziell am Ende war, konnte er eine neue Familie nicht finanzieren. 1b) Frauen kamen und gingen in seinem Leben, aber er lebte nie wieder mit einer zusammen. 2) Nachdem er ein paar Monate nicht bezahlt hatte, wurde er vor Gericht gestellt. 2a) Er bezahlte auch weiterhin nicht und wurde wie ein Krimineller zu Freiheitsentzug verurteilt. 2b) Er verschwand im Ausland, bevor man ihn hätte einsperren können.


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